PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer? Alles zum Nullsteuersatz!
Eine PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer ist eine großartige Möglichkeit, Kosten zu sparen und die Vorteile der Solarenergie zu nutzen. Durch den Nullsteuersatz auf Photovoltaik-Anlagen können Verbraucher erhebliche finanzielle Einsparungen erzielen. Dies bedeutet, dass die Kosten für den Kauf und die Installation der PV-Anlage um den Betrag der Mehrwertsteuer reduziert werden.
Um in den Genuss einer PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer zu kommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung der erzeugten Energie für den Eigenverbrauch. Zusätzlich sind sowohl private als auch gewerbliche PV-Anlagen förderfähig.
Mit einer PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer können Verbraucher nicht nur umweltfreundlichen Strom erzeugen, sondern auch Geld sparen. Es lohnt sich also, sich über die Möglichkeiten und Vorteile dieser steuerlichen Regelung zu informieren und das volle Potenzial der Solarenergie auszuschöpfen.
Was bedeutet der Nullsteuersatz?
Der Nullsteuersatz ermöglicht es privaten Betreibern in vielen Fällen, ihre eigene Photovoltaik-Anlage ohne Mehrwertsteuer zu erwerben. Genauer gesagt wird die Mehrwertsteuer auf der Rechnung mit 0 % ausgewiesen, sodass du sie nicht einmal erstattet bekommen musst.
Verglichen mit dem zuvor geltenden Bruttopreis, der für private Käufer maßgeblich war, reduziert sich durch den Nullsteuersatz dein tatsächlicher Kaufpreis um den Betrag der Mehrwertsteuer, die normalerweise 19 % beträgt!
Der Nullsteuersatz kann sowohl auf Eigenheim- und Balkonkraftwerk-Komplettsets als auch auf einzelne Komponenten angewendet werden, die für den Betrieb einer PV-Anlage erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Solarmodule, Wechselrichter und Stromspeicher.
Wer kann vom Nullsteuersatz profitieren?
Um die Nullsteuer in Anspruch nehmen zu können, musst du im Wesentlichen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Du bist sowohl Käufer als auch Betreiber der PV-Anlage.
- Die Photovoltaik-Anlage ist für ein Wohnhaus, eine Wohnung oder ein öffentliches Gebäude, das dem Gemeinwohl dient, vorgesehen.
- Die Bruttoleistung der Anlage liegt unter 30 kWp.
Dies betrifft in der Regel Hausdach-PV-Anlagen und Balkonkraftwerke für die meisten privaten Betreiber.
Mobile Solaranlagen, wie sie beispielsweise für Wohnmobile verwendet werden, sind jedoch nicht abgedeckt, da sie die zweite Voraussetzung nicht erfüllen. In diesem Fall bleiben private Käufer weiterhin mehrwertsteuerpflichtig.
Die genauen Bestimmungen im Wortlaut lauten wie folgt:
“Die Lieferungen von Solarmodulen erfolgen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und des Speichers, der dazu dient, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
Betreiber der Photovoltaikanlage sind die natürlichen Personen, juristischen Personen oder Personenzusammenschlüsse, die dem Grunde nach zum Leistungszeitpunkt als Betreiber im MAStR (Marktstammdatenregister) registrierungspflichtig sind. Die tatsächliche Registrierung im MAStR (z. B. im Falle von Balkonkraftwerken) ist für die Betreibereigenschaft nicht maßgeblich.
Du musst uns den Nachweis erbringen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Es genügt, wenn du als Käufer schriftlich erklärst, dass du Betreiber der Photovoltaikanlage bist und es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MAStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.”