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Steuerlich geförderte Solarinvestitionen

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Steuerlich geförderte Solarinvestitionen

Direktinvestitionen in Photovoltaik

Steuern sparen bei langfristiger Stabilität

Sie suchen eine zukunftsfähige Sachwertanlage mit Sicherheit, planbaren Einnahmen und steuerlichen Vorteilen? Dann ist ein Photovoltaik Direktinvestment die richtige Wahl für Sie! Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in Photovoltaikkraftwerke in ganz Deutschland zu investieren. Diese Solaranlagen befinden sich auf gepachteten Hallendächern und sind über Grundbuch besicherte Pachtverträge bis zu 35 Jahre nutzbar. Die Technik ist ausgereift, langlebig und über die Jahre immer günstiger geworden. Als direkter Eigentümer einer Solaranlage profitieren Sie von festen Erträgen über mehr als 20 Jahre, basierend auf dem Erneuerbare Energien Gesetz. Zusätzlich können Sie Steuern sparen, durch den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung. Die Betriebsführung und Wartung der Anlage übernehmen wir für Sie, während Sie detaillierte Reportings über die Leistung Ihrer Anlage erhalten. Für ein erfolgreiches Solar Investment muss alles stimmen: Kaufpreise, Ertrag, Zuverlässigkeit der Partner, professionelle Betriebsführung der Anlagen, Qualität der Planung, Technik und der verbauten Materialien. Daher arbeiten wir ausschließlich mit sorgfältig geprüften und langjährigen Partnern zusammen. Jedes Solarprojekt wird von uns genau geprüft, bevor wir es unseren Kunden empfehlen.

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Nachhaltige gründe für die investition
in photovoltaikanlagen

Nachhaltige gründe für die investition in photovoltaikanlagen

Direktes Eigentum an Photovoltaikanlagen in Deutschland

Planbare Erträge in Höhe beginnend ab 7% pro Jahr

Investitionen ab 50.000 Euro – auch mit Finanzierung möglich

20 Jahre staatlich gesicherte Einspeisevergütung durch das EEG

Hohe Steuerabschreibung innerhalb eines Jahres und auch rückwirkend möglich

Regelmäßige Wartung, Betriebsführung und All-Risk Versicherungen inklusive

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Direktinvestition in erneuerbare Energien als Steuersparmodell

Sie haben eine Abfindung erhalten, durch einen Unternehmensverkauf Veräußerungsgewinne erzielt oder grundsätzlich ein hohes Einkommen und wollen nun Ihre Steuerlast reduzieren und das am besten auch noch rückwirkend? Dann geht es Ihnen wie vielen erfolgreichen Unternehmern oder Gutverdienern, die nach Lösungen der Steueroptimierung suchen.

Investitionsabzugsbetrag bei Investments in Photovoltaikanlagen

Ein Fotovoltaik Direktinvestment ist eine besonders attraktive Option, da es sich nicht nur durch einen langfristig stabilen Gewinn auszeichnet, sondern auch erhebliches Potential bietet, Steuern einzusparen. Dies ist insbesondere auf den Investitionsabzugsbetrag (IAB) zurückzuführen, den Anleger in vollem Umfang in Anspruch nehmen können. Gemäß § 7g EStG können derzeit 50 % der Anschaffungskosten einer PV-Anlage von der Steuer abgesetzt werden. Der IAB kann bereits im Jahr vor der Anschaffung der PV-Anlage geltend gemacht werden, was für den Anleger von entscheidendem Vorteil ist, da dadurch zusätzliches Eigenkapital für die Solar-Investition frei wird. Es ist sogar möglich, bis zu 3 Jahre rückwirkend einen IAB geltend zu machen, solange die Steuererklärung für das jeweilige Jahr noch nicht eingereicht wurde. Seit 2016 ist ein Nachweis der Investitionsabsicht nicht mehr notwendig. Durch den IAB lässt sich daher die Steuerlast für abgeschlossene Geschäftsjahre erheblich reduzieren.

Mit der Sonderabschreibung flexibel Steuern sparen

Ein weiteres Gestaltungsinstrument, mit dem je nach individueller Situation entweder direkte oder langfristige Steuervorteile erzielt werden können, ist die Sonderabschreibung (Sonder-Afa). Gemäß § 7g Abs. 5 EStG (i.V. § 7g Abs. 6 EStG) können weitere 20 % der Netto Anschaffungskosten der PV-Anlage geltend gemacht werden. Diese Sonderabschreibung darf beliebig über die ersten fünf Jahre nach der Anschaffung der Solaranlage verteilt werden.

Langfristige Senkung der Steuerlast durch die lineare Abschreibung

Zusätzlich wird eine Photovoltaikanlage linear auf 20 Jahre abgeschrieben, wodurch jährlich weitere 5 % des PV-Direktinvestments in der Steuer einkommensmindernd geltend gemacht werden können. Als Bemessungsgrundlage gilt der Restbuchwert nach der Bildung des Investitionsabzugsbetrags und Abzug durch die Sonderabschreibung.
Diese Möglichkeiten der Abschreibung werden von jedem Finanzamt akzeptiert und können in Bayern, Baden-Württemberg oder Niedersachsen gleichermaßen genutzt werden. Ein PV Direktinvestment ist nicht nur eine rentable und nachhaltige Geldanlage, sondern auch ein cleveres und einzigartiges Steuersparmodell. Für eine individuelle Steuerberatung arbeiten wir gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen oder stellen bei Bedarf Kontakt zu unserer Partner-Steuerkanzlei her.
Investitionsbeispiel
Investitionssumme (entspricht 91 kWp)
100.000 Euro
Eigenkapital 20%
20.000 Euro
Persönlicher Steuersatz 42%
Mögliche abzugsfähige Beträge:
IAB Abschreibung (40% aus Vorjahr)
40.000 Euro
Sonder-Afa (20% vom Restwert 60T im Kaufjahr)
12.000 Euro
Lineare Abschreibung (5 % p.a. nach Fertigstellung)
2.400 Euro
Der Gesamtsteuerabzugsbetrag beträgt
54.400 Euro
Gesamter möglicher Steuervorteil
22.848 Euro

Versand und Auslieferung

Wir garantieren einen schnellen Versand und stellen sicher, dass Ihre Bestellung direkt und persönlich bei Ihnen ankommt.

Standorte

Mit Lagern in Köln und Leverkusen garantieren wir Ihnen, dass alle Produkte stets vorrätig sind und schnellstmöglich geliefert werden.

Versand und Auslieferung

Arbitrage Solar System ist Ihr Partner für nachhaltige und umweltfreundliche Energielösungen

Durch die Einstufung von Solaranlagen als förderfähige Wirtschaftsgüter, profitieren Sie vom Investitionsabzugsbetrag (IAB). Damit lassen sich Anschaffungskosten in einem Jahr steuerlich geltend machen und senken damit eventuell anfallende Steuern durch hohe Abfindungen in Form von außerordentlichen Einkünften.

Die Grenze für den Investitionsabzugsbetrag liegt pro Investment bei 400.000 €, von denen 50% IAB-fähig sind. Somit liegt die maximale Erstattung in einem Jahr bei 200.000 €. Wir rechnen die Möglichkeiten für Solar Direktinvestments stets individuell für unsere Kunden aus, um klare Ersparnisse in Aussicht zu stellen.

Ja, selbst bei bereits erhaltener Abfindung ist es möglich, durch IAB in nachhaltige Solarinvestments einzusteigen. Wesentliche Informationen hierzu besprechen wir individuell im Erstgespräch, um Sie hinreichend beraten zu können.

Häufig achten Anleger nur auf den kWp-Preis, was vergleichbar mit dem Kaufpreis einer Immobilie ist. Der Vergleich zeigt, dass es vielmehr um die erzielbare Miete und somit um den Ertrag der Anlage gehen sollte. Daher ist es wichtig, sich mit den Nebenkosten und der Rendite seiner Anlage zu befassen, um statt des günstigsten kWp Preises eine maximale Rendite zu erzielen. Diesen Ansatz verfolgen wir mit unserer vollumfänglichen Beratung.

Neben der Auswahl seiner Prioritäten wird auch der Aufbau einer PV-Anlage schnell unterschätzt. Oft kommt es dazu, dass Umfang und Risiko nicht richtig bewertet werden und das Projekt an fehlendem Fachwissen scheitert. Ihre Zeit, das finanzielle Investment und die Chance auf sämtliche Erträge sollten Sie daher in keinem Fall durch Selbstüberschätzung gefährden.

Durch die PV-Anlage eines Solar Direktinvestments werden Einnahmen generiert, welche gegenüber dem Finanzamt meldepflichtig sind. Zusammen mit der richtigen Berücksichtigung Ihres Investments als IAB fähige Ausgabe, warten bei der Kommunikation mit dem Finanzamt zahlreiche Hürden. Hier ist Expertenwissen gefragt, weshalb wir in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater eine sorgfältige Planung vornehmen. Damit vermeiden wir, dass unsere Kunden ihre Liquidität gefährden und erhalten eine maximale Eigenkapitalrendite.

Ja, in vielen Ländern gibt es finanzielle Anreize und Förderprogramme für die Installation von Solaranlagen. Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Regierung oder Energieagentur.
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