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Negative Strompreise: Was sie für Solar-Investments bedeuten

Zur Einordnung: Solar-Investment im Überblick und Solar-Rendite berechnen. Für Fragen zu einem konkreten Projekt nutzen Sie den Kontakt zu Arbitrage Solar.

Werbliche Information. Dieser Beitrag erläutert Anlageformen und verweist auf die Unternehmensanleihe der Arbitrage Investment AG. Er ersetzt keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Negative Strompreise wirken zunächst widersprüchlich: Strom wird erzeugt, besitzt in einer bestimmten Marktsituation aber einen negativen Handelspreis. Für ein Solar-Investment ist nicht die Schlagzeile entscheidend, sondern die Frage, ob und wie solche Zeiträume die eigenen Zahlungsströme betreffen. Das lässt sich weder mit einem einzigen durchschnittlichen Strompreis noch mit einem pauschalen Verweis auf das EEG beantworten.

Die wirtschaftliche Prüfung muss zwischen Marktpreis, Vergütungssystem und Vertrag unterscheiden. Ein negativer Preis an einem Handelsplatz ist nicht automatisch identisch mit dem Betrag, der auf der Abrechnung eines bestimmten Anlagenbetreibers erscheint. Umgekehrt schützt eine allgemeine Förderzusage nicht in jedem Fall vor sämtlichen Erlösausfällen.

Warum das Zeitprofil wichtiger ist als der Jahresmittelwert

Eine Solaranlage erzeugt ihren Strom zu bestimmten Tageszeiten und abhängig von Wetter und Jahreszeit. Die wirtschaftlich passende Preisreihe ist deshalb mit der tatsächlich erzeugten Menge je Zeitabschnitt zu verbinden. Ein ungewichteter Jahresdurchschnitt kann diesen Zusammenhang verdecken.

Ein vereinfachtes, frei gewähltes Beispiel verdeutlicht den Unterschied: In zwei Zeitblöcken entstehen 80 und 20 Megawattstunden. Die dazugehörigen Preise betragen 20 und 100 Euro je Megawattstunde. Der einfache Preisdurchschnitt wäre 60 Euro. Der tatsächliche Verkaufserlös beträgt jedoch 3.600 Euro für insgesamt 100 Megawattstunden, also durchschnittlich 36 Euro je Megawattstunde.

Das Beispiel beschreibt keine aktuelle Marktlage. Es zeigt lediglich, warum Mengen und Preise gemeinsam betrachtet werden müssen. Bei negativen Preisen kann derselbe Zusammenhang den mengenbezogenen Erlös zusätzlich belasten.

Welche gesetzlichen Regeln sind relevant?

§ 51 EEG enthält Regeln zur Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen. Welche Fassung, Übergangsregel oder Ausnahme für eine konkrete Anlage gilt, hängt von ihren maßgeblichen Eigenschaften und Zeitpunkten ab. Eine Aussage wie „jede Anlage erhält immer denselben Betrag für jede Kilowattstunde“ wäre deshalb zu ungenau. (Quelle: EEG51)

Für eine Investitionsprüfung sollten Inbetriebnahmedatum, Leistung, Messausstattung und Fördermodell dokumentiert sein. Erst dann lässt sich die einschlägige Behandlung zuverlässig bestimmen. Bei einer Bestandsanlage ist zusätzlich zu prüfen, ob spätere technische oder vertragliche Veränderungen rechtlich relevant sind.

Angebotsrechnungen sollten ausdrücklich angeben, welche Regelannahme verwendet wurde. Ein fehlender Abschlag ist kein Beweis dafür, dass ein solcher wirtschaftlich ausgeschlossen ist. Die zuständige fachliche Stelle sollte die Annahme anhand der konkreten Anlage bestätigen.

Der Vermarktungsvertrag entscheidet mit

Unabhängig von gesetzlichen Förderregeln kann der Stromliefer- oder Direktvermarktungsvertrag besondere Bestimmungen enthalten. Dazu können Abschaltungen, Preisuntergrenzen, Kostenweitergaben oder Pflichten zur Fernsteuerbarkeit gehören. Es ist daher sinnvoll, eine Abrechnung für einen negativen Preiszeitraum als Beispiel anzufordern.

Wer darf die Anlage abregeln? Wer informiert den Betreiber? Welche Strommenge wird als entgangen behandelt? Welche Kosten bleiben bestehen? Die Antworten bestimmen, ob ein technischer Eingriff wirtschaftlich sinnvoll ist und wie er in der Abrechnung erscheint.

Pauschale Aussagen über vermeintlich kostenlose Abregelung oder vollständig garantierte Erlöse sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Entscheidend sind konkrete Leistungsbestandteile und die tatsächlich vereinbarten Rechte.

Erlösstress nachvollziehbar rechnen

Für eine erste Sensitivitätsrechnung kann ein Teil der erwarteten Jahresproduktion mit einem geringeren Nettoerlös angesetzt werden. Nehmen wir rein beispielhaft 100.000 Kilowattstunden und eine bislang verwendete Erlösannahme von 10 Cent. Werden 15.000 Kilowattstunden stattdessen mit null bewertet, sinkt der modellierte Erlös von 10.000 auf 8.500 Euro.

Das ist keine Prognose negativer Stunden und keine universelle EEG-Berechnung. Es ist ein transparenter Stresstest. Ein belastbareres Modell verwendet zeitlich aufgelöste Erzeugung, die konkrete Vertragslogik und die maßgebliche rechtliche Behandlung.

Wichtig ist, den verminderten Erlös nicht nur als Prozentzahl zu zeigen. Welche Auswirkung hat er auf den Kontostand nach Wartung, Pacht, Versicherung und Kreditrate? Ein Projekt kann bilanziell noch rentabel erscheinen und trotzdem kurzfristig zusätzlichen Finanzierungsbedarf entwickeln.

Ist ein Batteriespeicher die automatische Lösung?

Ein Speicher kann unter geeigneten Bedingungen die zeitliche Nutzung oder Vermarktung von Strom verändern. Er kostet allerdings Geld, benötigt technische Einbindung und verursacht Verluste sowie laufende Aufwendungen. Außerdem stehen Ladezustand und freie Leistung nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Deshalb sollte ein Speicher nicht mit sämtlichen theoretisch möglichen Erlösvorteilen gleichzeitig bewertet werden. Dieselbe Kapazität lässt sich nicht zum selben Zeitpunkt uneingeschränkt für Eigenverbrauch, Preisarbitrage und andere Leistungen einsetzen. Die tatsächliche Betriebsstrategie muss die Nutzungen miteinander abstimmen.

Verglichen werden sollte zunächst die Anlage ohne Speicher mit derselben Anlage einschließlich aller zusätzlichen Speicherzahlungen und Kosten. Nur die Differenz zeigt den wirtschaftlichen Mehrwert der Erweiterung. Eine mögliche Verbesserung ist keine Garantie einer bestimmten Rendite.

Welche Unterlagen helfen praktisch?

Fordern Sie eine zeitlich aufgelöste Ertragsannahme, den vollständigen Vermarktungsvertrag und die dokumentierte Förderzuordnung an. Ergänzen Sie einen Stressfall mit verminderten Erlösen und unverändert weiterlaufenden Fixkosten. Halten Sie fest, wer die Rechnung erstellt hat und wann sie aktualisiert wurde.

Damit wird ein abstraktes Marktrisiko zu einer überprüfbaren Projektfrage. Nicht jede negative Preisstunde gefährdet ein Investment. Problematisch wird es vor allem dann, wenn das Angebot diesen Zusammenhang ausblendet und der Käufer keinen finanziellen Puffer vorgesehen hat.

Häufige Fragen zu negativen Strompreisen

Erhalte ich dann immer eine Rechnung für meine Einspeisung? Das folgt nicht automatisch aus einem negativen Marktpreis. Gesetzliche Behandlung und Vertrag müssen gemeinsam geprüft werden.

Reicht ein durchschnittlicher Jahresstrompreis? Für eine genaue Bewertung nicht. Das zeitliche Erzeugungsprofil beeinflusst den erzielten Wert.

Macht ein Speicher negative Preise bedeutungslos? Nein. Kosten, Verluste, Kapazität und Betriebsstrategie bleiben entscheidend.

Arbitrage Investment AG: 8,25 % fester Kupon p. a.

Strompreisrisiken können operative Unternehmen beeinflussen. Der feste Kupon der Arbitrage-Investment-Anleihe passt sich jedoch nicht automatisch an Börsenstrompreise an; Zahlungsfähigkeit und Rückzahlung bleiben eigenständige Emittentenrisiken.

Die Unternehmensanleihe 2025/2030 der Arbitrage Investment AG sieht einen festen Kupon von 8,25 % p. a. auf den Nennbetrag und halbjährliche Zinszahlungen vor. WKN: A4DFCS; ISIN: DE000A4DFCS1. Die Stückelung beträgt 1.000 Euro. Tatsächlicher Zahlbetrag, Stückzinsen und Kosten hängen vom Erwerbsweg und Zeitpunkt ab. Für Teilperioden gelten die Anleihebedingungen.

Die Anleihe ist unbesichert. Zins- und Rückzahlung hängen von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Emittentin ab. Ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Ein vorzeitiger Verkauf ist nicht jederzeit oder zu einem bestimmten Kurs gewährleistet. Der Kupon ist weder eine garantierte Solaranlagen-Rendite noch die persönliche Gesamtrendite. Der Anleihekauf verschafft kein Eigentum an einer bestimmten PV-Anlage.

Lesen Sie vor einer Anlageentscheidung den vollständigen Wertpapierprospekt, etwaige Nachträge und die Anleihebedingungen. Prüfen Sie außerdem, ob Laufzeit und Verlustrisiken zu Ihrer finanziellen Situation passen.

Anleihe der Arbitrage Investment AG: Konditionen und Risiken ansehen
Wertpapierprospekt und Anleihebedingungen lesen (PDF)

Quellen und Einordnung

Informationsstand: 16. September 2026. Rechenbeispiele sind ausdrücklich gesetzte Annahmen, keine Angebote oder Ertragsprognosen. Gesetzliche und vertragliche Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.

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