Deutschland genehmigt “Photovoltaik steuerfrei” für Dach-Solaranlagen.
Photovoltaik steuerfrei: Der Deutsche Bundestag hat Steuervorteile für kleine Photovoltaik (PV)-Systeme genehmigt, mit dem Ziel, die Verbreitung von Solarenergie auf den Dächern von Wohn- und Gewerbegebäuden in Deutschland zu fördern. Die Änderungen sind Teil des Jahressteuergesetzes 2022 und beinhalten die Befreiung von Einkommens- und Gewerbesteuer für Betreiber kleiner Solaranlagen. Dies gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 für PV-Systeme auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien mit bis zu 30 kWp. Für Mehrfamilien- und Mischgebäude gilt die Befreiung für Solaranlagen von bis zu 15 kWp pro Einheit, jedoch begrenzt auf 100 kW pro Steuerzahler. Darüber hinaus wird die 19%ige Mehrwertsteuer auf den Kauf und die Installation von PV-Systemen, einschließlich Batteriespeicher, ab dem 1.
Januar 2023 abgeschafft, und zwar auch für Systeme, die 2022 bestellt wurden, aber im folgenden Jahr in Betrieb genommen werden. Diese Steuererleichterung soll mehr Hausbesitzer dazu ermutigen, in Solarenergie zu investieren, indem bürokratische Hürden im Zusammenhang mit Steuererklärungen für Einkünfte aus Solarenergie reduziert werden. Reiner Priggen, Vorsitzender des Verbands für erneuerbare Energien in Nordrhein-Westfalen, LEE NRW, begrüßte den Schritt als lange erwarteten Anreiz für die private Nutzung von PV-Systemen.
Photovoltaik steuerfrei: Deutschland senkt Mehrwertsteuer für Wohn-PV auf 0 %
Das deutsche Parlament hat ein neues Paket von Steuervergünstigungen für PV-Anlagen auf Dächern genehmigt, darunter eine Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Systeme bis zu 30 kW Größe.
Das deutsche Parlament debattiert Ende jedes Jahres über ein jährliches Steuergesetz, um neue Regelungen für die kommenden 12 Monate zu verabschieden. Das Jahressteuergesetz 2022, das der Bundestag genehmigt hat, enthält erstmals eine umfassende Änderung in der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen.
Die neuen Regeln werden einige zentrale Probleme für kleine PV-Anlagen lösen und einige bürokratische Anforderungen beseitigen. Das Gesetzespaket enthält zwei wichtige Änderungen für die Photovoltaik. Die erste Maßnahme wird den Mehrwertsteuersatz für Wohn-PV-Anlagen bis zu einer Größe von 30 kW auf 0% senken. Die zweite Maßnahme wird Steuerbefreiungen für Betreiber kleiner PV-Anlagen gewähren.
Der neue 0%-MwSt.-Satz für PV-Anlagen wurde durch eine neue Regelung in der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie ermöglicht, und Deutschland ist nun ein Vorreiter bei ihrer Anwendung. Formal handelt es sich nicht um eine MwSt.-Befreiung beim Verkauf einer PV-Anlage, sondern der Lieferant oder Installateur stellt dem Kunden den Nettobetrag “plus 0% MwSt.” in Rechnung.
Der Nullsatz der MwSt. wird auf die Lieferung und Installation von PV-Anlagen mit dem erforderlichen Zubehör angewendet. Er gilt auch für Speichersysteme in Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für gemeinnützige Aktivitäten genutzt werden. Es gibt keine Begrenzungen für die Größe der Speichersysteme.
Die Einkommenssteuerbefreiung wird auf Einkünfte aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis zu 30 kW Größe für Einfamilienhäuser und andere Gebäude angewendet. Im Fall von Mehrfamilienhäusern wird die Größenbegrenzung auf 15 kW pro Wohneinheit und Gewerbeeinheit und 100 kW pro Mehrfamilienhaus festgelegt. mehr Details