So wirst du 2023 von Förderungen für Photovoltaik- und Solaranlagen profitieren
Photovoltaik Förderung: Mit einer Solaranlage kannst du dich von steigenden Energiepreisen unabhängiger machen und gleichzeitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Um dich bei dieser Investition zu unterstützen, kannst du in vielen Fällen Förderungen für Photovoltaik-Anlagen in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig darum kümmerst – am besten schon bevor du eine Photovoltaik-Anlage kaufst. Das Jahr 2023 bringt dabei einige Neuerungen und die Abschaffung einiger bürokratischer Hindernisse mit sich, was die Anschaffung einer Solaranlage noch attraktiver für dich macht. Im Folgenden zeigen wir dir genau, wie du deine Solaranlage fördern lassen kannst und welche Änderungen es in diesem Jahr gibt.
Welche Veränderungen gab es im Jahr 2023?
Ab dem Jahr 2023 wird es für Verbraucher wesentlich einfacher und unkomplizierter sein, ihre eigene Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen. Außerdem erhalten sie eine höhere Vergütung für die eingespeiste Energie. Dies ist auf die Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zurückzuführen. Diese neuen Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2023 für Betreiber einer typischen PV-Hausanlage mit Netzeinspeisung oder weisen im Vergleich zu den Vorjahren Veränderungen auf:
Die EEG-Umlage entfällt
Dank des Wegfalls der EEG-Umlage können Besitzer von Photovoltaik-Anlagen mit Netzeinspeisung nun deutlich einfacher ihre Einspeisung mit ihrem Netzbetreiber abrechnen. Gleichzeitig entfällt die Verpflichtung, einen Erzeugungszähler für Anlagen mit einer Maximalleistung von 30 MWh pro Kalenderjahr zu haben. Es wird voraussichtlich möglich sein, Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden und nicht mehr benötigt werden, ausbauen zu lassen.
Aussetzung der Umsatzsteuer in vielen Fällen
Wenn du eine Solaranlage kaufst und die Voraussetzungen erfüllst, musst du ab 2023 in den meisten Fällen keine Umsatzsteuer mehr dafür bezahlen. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall überhaupt nicht erst berechnet, sodass du die benötigten Teile effektiv zum Nettopreis kaufen kannst. Weitere Informationen dazu findest du unter dem Abschnitt “Kann ich eine PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer kaufen?”.
Höhere Einspeisevergütung für neue Anlagen
Ab dem 30. Juli 2022 erhalten Solaranlagen, die in Betrieb genommen werden, höhere Einspeisevergütungen. Allerdings profitieren Besitzer älterer Anlagen nicht von diesem Vorteil, für sie bleibt der Satz unverändert. Die genauen neuen Einspeisevergütungen findest du weiter unten aufgelistet.
Förderung von PV-Gartenanlagen nun möglich
Wenn es in deiner Situation nicht möglich ist, eine Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach zu installieren, kannst du jetzt auf Förderungen für Gartenanlagen hoffen. Allerdings ist der Gesetzestext unklar darüber, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Anlagen bis 25 kWp können nun den gesamten Strom einspeisen
Bisher gab es eine Obergrenze von 70 Prozent für die Einspeiseleistung von Solaranlagen. Ab dem 1. Januar 2023 dürfen jedoch Anlagen bis zu 25 kWp, die in Betrieb genommen werden, ihre gesamte Leistung in das allgemeine Stromnetz einspeisen.
Für ältere Anlagen gilt dies nur, wenn sie eine Leistung von nicht mehr als 7 kWp haben. Bei höherer Leistung bleiben die bisherigen Beschränkungen weiterhin bestehen.
Ein verzögerter Bau führt nicht mehr zwangsläufig zu Vergütungskürzungen
Wenn es zu Verzögerungen beim Bau deiner PV-Anlage kommt, erfolgt keine Reduzierung deiner Einspeisevergütung mehr. Genauer gesagt wird die Degression der Vergütungssätze bis zum Jahr 2024 ausgesetzt.
Optionen für die Förderung
Grundsätzlich stehen dir für eine Photovoltaik-Anlage auf deinem Grundstück die folgenden drei Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Die Finanzierung eines Teils des Anschaffungspreises durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
- Die Vergütung für in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom.
- Zusätzliche lokale Förderprogramme auf kommunaler oder Landesebene.
Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Durch den Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kann der Bau deiner Photovoltaik-Anlage gefördert werden. Es spielt keine Rolle, ob du die Anlage privat oder gewerblich betreiben möchtest. Allerdings müssen Privatpersonen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms ins Stromnetz einspeisen, um für einen KfW-Kredit in Frage zu kommen.
Die KfW unterstützt Projekte mit einer Förderhöhe von bis zu 50 Millionen Euro und übernimmt dabei bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. Die Zinssätze werden regelmäßig angepasst und sind unter anderem von deiner Bonität abhängig.
Um den Förderkredit für Solaranlagen zu beantragen, solltest du dich auf jeden Fall an deine Hausbank wenden. Diese unterstützt dich bei deinem Antrag und agiert als dein “Finanzierungspartner” gegenüber der KfW. Sie kann dich auch darüber beraten, welche Chancen du auf einen Kredit hast und welcher Zinssatz für dich zu erwarten ist.
Der KfW-Kredit unterstützt nicht nur den Bau von PV-Anlagen inklusive aller erforderlichen Komponenten wie Solarspeicher, sondern auch die Planung und Installation. Dadurch kann die KfW den Bau einer Solaranlage ermöglichen, auch wenn du die Investitionskosten alleine nicht auf einmal aufbringen könntest.
Beachte jedoch, dass du den Kredit nur vor dem Kauf einer Photovoltaik-Anlage beantragen kannst; eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Übrigens: Der Kredit 270 Erneuerbare Energien – Standard der KfW gilt nicht nur für Solaranlagen, sondern auch für (Heim-)Kraftwerke, die auf anderen erneuerbaren Energien wie Windkraft, Kraft-Wärme-Kopplung oder Biogas basieren.
Photovoltaik Förderung: Vergütung für die Einspeisung
Wenn deine Photovoltaik-Anlage Strom ins Stromnetz einspeist, ist dein Netzbetreiber laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, dich dafür zu vergüten. Die Vergütungssätze sind (Stand 2023) festgelegt.
Durch den Wegfall der EEG-Umlage ist die Abrechnung der Vergütung im Jahr 2023 nun wesentlich einfacher und weniger bürokratisch geworden.
Eine Voraussetzung für die Vergütung ist, dass du deine Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) registrierst. Du hast nach der Inbetriebnahme einen Monat Zeit, um dies zu tun. Wenn du dieser Pflicht nicht nachkommst, riskierst du eine Kürzung der Förderung. Viele Installationsunternehmen bieten ihren Kunden Unterstützung bei der Registrierung an, daher solltest du im Zweifelsfall dort nachfragen.
Der genaue Vergütungssatz hängt davon ab, ob deine Anlage Strom für den Eigenverbrauch erzeugt oder ihn vollständig ins Stromnetz einspeist. Als Privatperson, die eine Haus- und/oder Gartenanlage besitzt, lohnt es sich in den meisten Fällen, den Eigenverbrauch über die PV-Anlage zu decken, trotz der etwas niedrigeren Sätze.
Zusätzlich hängt die Vergütung von der Leistung deiner Anlage ab. Das Stufenmodell ist progressiv, das bedeutet, du erhältst den vollen Satz (Stand 2023: 8,2 Cent pro kWh) für die ersten 10 kWp und für jede kWp darüber bis zu 40 kWp den reduzierten Satz (Stand 2023: 7,1 Cent pro kWh).
Vergütungssätze für PV-Anlagen mit Eigenbedarfsabdeckung (Stand 2023)
Maximalleistung der Anlage | Vergütungssatz pro kWh |
10 kWp | 8,2 Cent |
10 bis 40 kWp | 7,1 Cent |
40 bis 100 kWp | 5,8 Cent |
Vergütungssätze für PV-Anlagen ohne Eigenbedarfsabdeckung (Stand 2023)
Maximalleistung der Anlage | Vergütungssatz pro kWh |
Bis 10 kWp | 13 Cent |
Über 10 kWp | 10,9 Cent |
Diese Vergütungssätze gelten für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.
Lokale Förderprogramme
Neben den beiden bundesweiten Förderprogrammen bieten viele Bundesländer und Kommunen zusätzliche Fördermöglichkeiten an. Die beste Informationsquelle hierzu ist deine örtliche Kommune. Darüber hinaus findest du in diesem Portal Informationen zu Fördermöglichkeiten auf Landesebene.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Die meisten PV-Förderprogramme, einschließlich der bundesweiten Programme, kannst du nur dann nutzen, wenn du deine Solaranlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbindest und Strom in dieses Netz einspeist.
Sogenannte Inselanlagen, die oft per Stecker mit dem Stromkreislauf deiner Wohnung oder deines Gartenhauses verbunden sind und auch als Off-Grid-Anlagen bezeichnet werden, werden in der Regel nicht gefördert. Zum Beispiel kannst du für solche Anlagen keinen KfW-Kredit in Anspruch nehmen.
Für die meisten PV-Anlagen mit Netzeinspeisung stehen jedoch die vollen Möglichkeiten der bundesweiten Förderungen zur Verfügung, auch wenn es im Detail Unterschiede gibt.
Verschiedene Faktoren spielen hier eine Rolle, wie zum Beispiel, ob deine Anlage auf einem privaten oder gewerblich genutzten (oder gemischt genutzten) Gebäude installiert werden soll oder ob du die Anlage für den Eigenverbrauch oder die reine Netzeinspeisung planst.
Außerdem gelten für lokale Förderprogramme eigene Bedingungen. Daher ist es am besten, mit deinen Bankberatern zu sprechen, die du sowieso für einen KfW-Kredit hinzuziehen solltest, sowie mit Vertretern deiner Kommune oder deines Landkreises.
Kann ich eine PV-Anlage ohne Mehrwertsteuer kaufen?
Unter bestimmten Bedingungen kannst du die für deine Photovoltaik-Anlage benötigten Komponenten umsatz- bzw. mehrwertsteuerfrei erwerben. Das bedeutet, dass die Mehrwertsteuer mit 0 % berechnet wird, sodass du zu einem Nettopreis einkaufst. Dies reduziert die Höhe deiner Erstinvestition und minimiert gleichzeitig den bürokratischen Aufwand im Vergleich zur nachträglichen Erstattung.
Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nur für Komponenten, die für den Betrieb einer Solaranlage wesentlich sind, wie beispielsweise die Solarpanels und den Solarspeicher. Zusätzlich musst du folgende Bedingungen erfüllen:
- Du bist als Käufer gleichzeitig Betreiber der PV-Anlage und hast dich im Marktstammdatenregister registrieren lassen (unabhängig davon, ob du dich tatsächlich dort registrierst).
- Deine Solaranlage befindet sich an oder auf einem Wohnhaus, einer Wohnung oder einem öffentlichen Gebäude, das für gemeinwohlorientierte Tätigkeiten genutzt wird.
- Die Bruttoleistung deiner Photovoltaikanlage überschreitet laut Marktstammdatenregister nicht 30 kWp.
In der Regel genügt es, dem Verkäufer der Komponenten schriftlich zu versichern, dass du diese Bedingungen erfüllst. Sollte jedoch später festgestellt werden, dass du die Bedingungen nicht erfüllst, musst du die Umsatzsteuer nachträglich entrichten.
Weitere Informationen zum Nullsteuersatz findest du auf der verlinkten Seite.
Übrigens, in Bezug auf Steuererleichterungen: Für Einnahmen aus deiner PV-Anlage musst du keine Ertragssteuer zahlen, solange die Bruttonennleistung laut MaStR unter 30 kWp liegt (bei Einfamilienhäusern oder gewerblichen Immobilien) bzw. 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit (bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien).